Ihre Anwälte für Verkehrsrecht in Heilbronn

Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Sollten Sie in einen Verkehrsunfall geraten sein - ob verschuldet oder unverschuldet - ist es aus langjähriger Praxis sinnvoll, sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen.

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten begleichen. So werden Sie nicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung „über den Tisch gezogen“, sofern Sie einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragt haben.

Andernfalls ist zu befürchten, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung berechtigte Positionen Ihrerseits, sei es Haushaltsführungsschaden oder Nutzungsausfall, „übersieht“ und Sie vor diesem Hintergrund weniger Geld erhalten als Ihnen zusteht.

Gerade die vorgenannten zwei Positionen werden oft vergessen oder von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nach unten gedrückt, sodass Sie, wenn Sie einen Verkehrsunfall alleine regulieren, den Kürzeren ziehen. Hierbei ist natürlich auch das Interesse der Versicherungswirtschaft zu beachten, die eine derartige Verhaltensweise an den Tag legt, um schlicht und ergreifend Geld zu sparen.

Daher sollten Sie auch bei einem unverschuldeten Unfall unverzüglich einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Sach- und Rechtslage beauftragen. 

Aber auch bei einem verschuldeten Verkehrsunfall, bei dem die Polizei bspw. schon mitgeteilt hat, dass Sie hieran die Schuld tragen, ist es wichtig, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Zwar kann dieser in aller Regel in diesem speziellen Fall nicht die Regulierung des Unfalles für Sie vornehmen, weil dies Aufgabe Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung ist; sofern jedoch Ordnungswidrigkeitenverstöße oder strafrechtliche Vorschriften möglicherweise durch Ihr Verhalten im Straßenverkehr verwirklicht sind und auch insoweit ein Bußgeldbescheid, ein Fahrverbot oder der Verlust des Führerscheines droht, ist es in Ihrem eigenen Interesse wichtig, möglichst frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt/Verteidiger zu beauftragen, damit Sie auch insoweit auf der Ordnungswidrigkeitenebene bzw. strafrechtlich richtig beraten sind. Ihre eigene Haftpflichtversicherung nimmt hierauf keinerlei Rücksicht.

Schmidt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

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